391 Abs. 2 StPO). Dies führt trotz Unzweckmässigkeit der Geldstrafe dazu, dass für die groben Verkehrsregelverletzungen, wie dies die Vorinstanz getan hat, nur eine Geldstrafe ausgefällt werden kann. - 15 - Für die Übertretungen (Verkehrsregelverletzungen gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG) ist neben der Freiheitsstrafe kumulativ eine Busse auszusprechen. 3.4. 3.4.1. Die Einsatzstrafe für die mit einer Freiheitsstrafe zu ahndenden Straftaten ist für das Fahren ohne Berechtigung vom 14. Juli 2018 (Anklageziffer 1) als – bei gleichen Strafrahmen – qua Verschulden konkret schwerste Straftat festzusetzen: