Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte ihn sodann mit Strafbefehl vom 24. Juli 2015 wegen einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 90.00, d.h. Fr. 5'400.00. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau verurteilte ihn schliesslich mit Strafbefehl vom 18. Juni 2018 wegen Fahrens ohne Berechtigung sowie Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 1'980.00, und einer Busse von Fr. 60.00. Allfällige weitere, jedoch zwischenzeitlich aus dem schweizerischen Strafregister - 14 -