Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 1. November 2013 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 600.00. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte ihn sodann mit Strafbefehl vom 24. Juli 2015 wegen einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 90.00, d.h. Fr. 5'400.00.