Der Beschuldigte ist mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft (siehe aktueller Strafregisterauszug). Das Ministère public du canton de Fribourg verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 27. August 2013 wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 1. November 2013 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 600.00.