2.7. Nichtbeachtung eines polizeilichen Haltezeichens 2.7.1. Gemäss unbestritten gebliebenem Sachverhalt hat der Beschuldigte auf der Autobahn A1, Gemeindegebiet Kölliken, die Aufforderung einer Polizeipatrouille der Kantonspolizei Aargau, ihr auf den Rastplatz Walterswil zu folgen, was mittels Leuchtmatrix «Polizei, Bitte folgen» signalisiert wurde, ignoriert und seine Fahrt in Richtung Oftringen fortgesetzt (Anklageziffer 1.1 b). Der Beschuldigte räumte ein, gewusst zu haben, welche Aufforderung die Polizei an ihn stellte und dieser bewusst nicht Folge geleistet zu haben, da er keine Fahrerlaubnis hatte und deshalb die Hoffnung hatte, fliehen zu können (GA act.