2.6. Missachtung eines Signals (Rotlicht) Gemäss unbestritten gebliebenem Sachverhalt hat der Beschuldigte sodann in Oftringen, von der Zürichstrasse herkommend, das Rotlicht an der Kreuzung (Zürich-/Basel-/Bern- und Luzernerstrasse) missachtet und diese in Richtung Bernstrasse passiert (Anklageziffer 1.1 c).