2.5.2. Das Beachten von Lichtsignalanlagen bei Strassenverzweigungen gehört zu den elementarsten Pflichten, die ein Fahrzeuglenker zu befolgen hat. Deren Missachtung ist besonders unfallträchtig. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt die Missachtung eines Lichtsignals bei Kreuzungen grundsätzlich eine grobe Verkehrsregelverletzung dar (BGE 118 IV 84, Urteil des Bundesgerichts 6B_197/2013 vom 20. Juni 2013).