2.4.2. Der Beschuldigte bezweifelt, dass diese Verhaltensweise eine grobe Verkehrsregelverletzung darstellen könne. Der Beschuldigte hat auf der Autobahn auf Höhe der signalisierten Ausfahrt «Oftringen Zofingen» zuerst von der Normalspur auf die Überholspur gewechselt, um dann sogleich kurz zu bremsen und abrupt rechts über die Normalspur und quer über die dort beginnende Sperrfläche, der an dieser Stelle eine doppelte Sicherheitslinie vorangeht, auf die Ausfahrtspur zu gelangen (UA act. 244 Videoaufnahme ab 20:16:15).