Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahnausfahrt können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mit einer Überschreitung auf der Autobahn selbst gleichgesetzt werden. Die Ausfahrtsspur ist im Vergleich zur Normalspur dazu gedacht, das Tempo der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren und erfordert dies auch. Gerade die relativ engen Kurvenradien auf Autobahnausfahrten, die je nach Bepflanzung oder Verbauungen die Sicht nach vorne oft stark beeinträchtigen, erhöhen die Gefahr von Auffahrkollisionen bei Stau erheblich (BGE 128 II 131 E. 2a).