Mit seinem Verhalten gemäss Anklageziffer 1 hat der Beschuldigte sowohl den Sachverhalt der groben Verkehrsregelverletzung als auch der (einfachen) Verkehrsregelverletzung mehrfach erfüllt, worauf nachfolgend einzeln einzugehen ist. 2.3. Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 2.3.1. Gemäss unbestritten gebliebenem Sachverhalt ist der Beschuldigte am 14. Juli 2018 anlässlich seiner Fahrt mit dem Personenwagen Jeep Cherokee, Kontrollschild ddd unmittelbar vor der Ausfahrt Oftringen bei Km 61.000 bis 60.787 mit 131 km/h statt der signalisierten 100 km/h gefahren (Anklageziffer 1.1 b).