2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklagziffer 1 zusammengefasst vorgeworfen, dass er, nachdem er von einer Polizeipatrouille am 14. Juli 2018 zwecks Verkehrskontrolle habe angehalten werden sollen, das polizeiliche Haltezeichen missachtet habe, um sich dieser Kontrolle zu entziehen, da ihm sein Führerausweis zuvor auf unbestimmte Zeit entzogen worden war und er sodann auf einer «Fluchtfahrt» vor der Polizeipatrouille zahlreiche grobe und einfache Verkehrsregelverletzungen begangen habe. -5-