6.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 6'854.85 c) den verrechenbaren Polizeikostenrapporten von Fr. 625.00 (Verkehrstechnik) d) den Spesen von Fr. 30.00 Total Fr. 6'881.40 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. c+d im Gesamtbetrag von Fr. 2'655.00 auferlegt.