5. Auf den Widerruf des mit Urteil der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 1. November 2013 für 20 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 90.00 gewährten bedingten Vollzugs wird verzichtet. 6. 6.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 1'050.00 (inkl. unverrechenbare Polizeikostenrapporte) festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt.