Bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips wäre eine höhere Dauer der Landesverweisung auszusprechen gewesen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es bei einer Dauer von 6 Jahren. - 25 - 5.6. Die Landesverweisung wäre entgegen der Vorinstanz auch im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben gewesen.