Es ist überdies zu beachten, dass vorliegend eine Landesverweisung von 6 Jahren auszusprechen ist (siehe unten). Auch wenn eine zwangsweise Rückführung nach Eritrea derzeit als nicht möglich erscheinen würde, so ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Anordnung und dem Vollzug einer Landesverweisung eine relativ lange Zeit vergehen kann, während welcher sich die massgeblichen Umstände in Eritrea ändern können. Während der Dauer der Landesverweisung von 6 Jahren können sich die politische und wirtschaftliche Situation in Eritrea ändern.