Es ist eine deutliche Steigerung der Delinquenz feststellbar, und es ist ihm für die vorliegend auszusprechende Freiheitsstrafe von 7 Monaten – richtigerweise hätte eine Verurteilung wegen Raubs in Mittäterschaft erfolgen müssen, wofür das Obergericht eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr ausgesprochen hätte – eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen (siehe vorstehend). Für ein künftiges Wohlverhalten des Beschuldigten liegen nicht unerhebliche Zweifel vor. Von einer gelungenen Integration in die Schweizer Werte- und Rechtsordnung kann nicht gesprochen werden.