Mithin hat der Beschuldigte seit 2018 bisher jährlich mindestens einmal delinquiert. Auch wenn es sich bei Hausfriedensbrüchen nicht um schwerwiegende Taten handelt, so zeigen die Verurteilungen doch deutlich, dass der Beschuldigte offensichtlich nicht gewillt ist, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Auch soweit Strafen vollzogen worden sind – bedingt ausgesprochene Strafen empfindet der Beschuldigte schon gar nicht als Verurteilung (siehe vorstehend) –, haben sie nicht zu einer Verhaltensänderung des Beschuldigten geführt und damit offenbar keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.