wurde er unter Ausklammerung blosser Übertretungen mit Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 25. September 2018 wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Busse von Fr. 100.00 und mit Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 11. Februar 2019 wegen Sachbeschädigung sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer persönlichen Leistung von zwei Tagen verurteilt (vgl. MIKA-Akten). Mithin hat der Beschuldigte seit 2018 bisher jährlich mindestens einmal delinquiert.