Der Beschuldigte ist im Zeitraum von 2015 bis 15. März 2021 in den polizeilichen Registraturen sogar mit über 30 Geschäften verzeichnet gewesen, wird als «Intensivtäter» geführt und ist als «gewalttätig» bekannt (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 15. März 2021, UA BO 2 act. 402). Neben den bereits erwähnten Vorstrafen (siehe vorstehend) - 22 -