Der Beschuldigte spricht Deutsch – wobei er bei den Einvernahmen auf Dolmetscher angewiesen war – und Tigrinya, das er angeblich nicht lesen oder schreiben könne. Er hat die Primarschule und Realschule in Q. besucht. Weiter habe er eine Lehre als Maler angefangen, die er wegen einer Unterbringung im Jugendheim R. unterbrochen habe, wo er während eines Jahres eine Schreinerlehre gemacht, aber nicht abgeschlossen habe. Nach R. ist er infolge Platzierung nach Entzug des - 21 -