5.4. Der 19-jährige Beschuldigte wurde in Eritrea geboren und ist vor zehn Jahren am 15. Mai 2012 mit gut 9 ½ Jahren über den Sudan zusammen mit dem Vater, der Stiefmutter sowie seinen Geschwistern in die Schweiz gekommen (Akten des Migrationsamts des Kantons Aargau [MIKA-Akten] act. 5 ff.). Er hat als anerkannter Flüchtling eine B-Bewilligung erhalten. Der Vater, die Stiefmutter sowie die Geschwister leben in der Schweiz. Zu denen habe er angeblich regelmässig Kontakt, was allerdings angesichts dessen, dass er während den 190 Tagen Haft nie Besuch erhalten hat (vgl. VA act. 69), mehr als zweifelhaft erscheint.