Dies betrifft insbesondere seine Aussagen dazu, was er überhaupt in Aarau vorgehabt habe, wie er zu diesem Park bei der Turnhalle Pestalozzi gekommen sei, ob er vorher schon am Bahnhof gewesen sei und ob er den Beschuldigten sowie den Mitbeschuldigten D. nicht schon zuvor gesehen habe. Denn er wollte nichts über einen allfällig zuvor beabsichtigten Verkauf von «Gras» (gemeint: Marihuana) durch ihn an den Mitbeschuldigten D. erzählen, wofür B. in einem separaten Strafverfahren nach eigenen Angaben zumindest wegen Konsums von Betäubungsmitteln verurteilt worden sei (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll], S: 8 f.).