an beiden Schultern gepackt worden und einer habe ihn noch am Bein, wohl am linken, gehalten. Er sei aufgestanden, habe drei dunkelhäutige Personen davonrennen sehen und sei diesen, bis er sie im Dunkeln aus den Augen verloren habe, nachgerannt. Wie viele Personen genau bei der Wegnahme beteiligt gewesen seien, wisse er nicht. Dass sich B. gemäss eigener Aussage anlässlich der delegierten Einvernahme u.a. infolge einer zwischenzeitlich begonnenen psychologischen Behandlung nicht mehr an alle Details erinnern könne, dass es ein Durcheinander sei oder dass es wie «Filmrisse» seien, schmälert die Überzeugungskraft seiner wesentlichen Aussagen zum Raub -8-