der Rapport trägt das Datum des tatfolgenden Tages) – was den eigentlichen Raub betrifft – detailliert ausgesagt. In den wesentlichen Punkten hat er an der delegierten Einvernahme vom 22. April 2021 seine Aussagen bestätigt (UA BO 2 act. 491 ff.). Weniger detailliert hat er anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 20. September 2021 ausgesagt (VA act. 58 ff.). Im Wesentlichen lassen sich seine Aussagen im Kern so zusammenfassen, dass ihm ein Bein gestellt worden sei, er nach vorne gefallen sei und er sich vor der Wegnahme des Rucksacks noch zu wehren versucht habe, was nicht gelungen sei, und er einen Schlag gegen den (Hinter-)Kopf erhalten habe. Beim Gerangel um den Rucksack sei er