Abzustellen ist auf die im Kern schlüssigen und nachvollziehbaren Aussagen von B. zum Raub. Seine Mutter, E., hat die Polizei kurze Zeit nach dem Vorfall am 23. Januar 2021 um 21:02 Uhr benachrichtigt, dass drei Farbige bzw. Dunkelhäutige um 20:00 Uhr ihren Sohn von hinten zu Boden gedrückt hätten, was zu einer Schürfwunde an der Hand geführt habe, und den Rucksack u.a. mit einer Bankkarte von C. entwendet hätten (UA BO 2 act. 374). B. hat bereits in der kurz vor 24:00 Uhr des Tattags erfolgten polizeilichen Einvernahme vom 24. Januar 2021 (UA BO 2 act. 478 ff.; der Rapport trägt das Datum des tatfolgenden Tages) – was den eigentlichen Raub betrifft – detailliert ausgesagt.