entwendet, diesen dem Beschuldigten übergeben hat, B. zumindest irgendwie gestürzt ist, der Beschuldigte mit dem Rucksack weggerannt ist und nach rund einer Minute den Rucksack wieder dem Mitbeschuldigten D. gegeben hat. B. hat nach dem Aufstehen noch die Verfolgung aufgenommen, bis er sie im Dunkeln aus den Augen verloren hat. Der Mitbeschuldigte D. wurde gestützt auf diesen Sachverhalt mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 20. September 2021 neben anderen Delikten rechtskräftig wegen Raubs verurteilt. Strittig ist im vorliegenden Berufungsverfahren die Rolle des Beschuldigten (vor dem Wegrennen) und die rechtliche Würdigung seines Verhaltens.