3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 26. November 2021 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Raub, eine Verurteilung zu einer Busse von Fr. 100.00, einen Verzicht auf den Widerruf, ein Absehen von der Landesverweisung, die Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 38'000.00 nebst Zins zu 5 % und die Abweisung der Zivilklage des Privatklägers B.. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.