1.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen § 160 Abs. 1 BauG (Bauen ohne Baubewilligung) schuldig gesprochen und ihn mit einer Busse von Fr. 1‘000.00 bestraft. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten.