3.8. Am 4. Februar 2022 liess sich der Beschuldigte erneut vernehmen und hielt an seinen bisherigen Rechtsbegehren fest. 3.9. Mit Schreiben vom 17. Februar 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm auf die Erstattung einer Stellungnahme. 3.10. Der Beschuldigte nahm am 8. März 2022 abermals Stellung unter Verurkundung eines Auszugs aus dem Protokoll des Gemeinderates Schöftland vom 28. Februar 2022. Das Obergericht zieht in Erwägung: