3.4. Der Beschuldigte erstattete am 5. Januar 2022 die schriftliche Berufungsbegründung. 3.5. Mit Berufungsantwort vom 17. Januar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. 3.6. Am 24. Januar 2022 erstattete das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (nachfolgend: BVU) seine Berufungsantwort unter Beantragung der kostenfälligen Abweisung der Berufung, soweit darauf einzutreten sei. 3.7. Mit Schreiben vom 27. Januar 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm auf die Erstattung einer Stellungnahme zur Berufungsantwort des BVU. -5-