3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 3. Dezember 2021 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: -4- "1. Das Urteil des Bezirksgerichts Kulm vom 9. September 2021 (ST.2021.43) sei betreffend Dispositivziffern 1 - 5 aufzuheben. 2. Ziffer 1: Es sei A. vom Vorwurf der Widerhandlung gegen § 160 Abs. 1 BauG (Bauen ohne Bewilligung) von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Ziffer 2: Es sei die gegen A. ausgesprochene Busse von Fr. 1'000.00 zu annullieren.