4. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr Fr. 700.00 c) den andere Auslagen Fr. 66.00 Total Fr. 1'566.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) bis c) im Gesamtbetrag von Fr. 1'566.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.3. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2021 meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm am 1. Oktober 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil an. Das begründete Urteil wurde ihm am 15. November 2021 zugestellt.