§ 160 Abs. 1 AG-BauG Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Busse von CHF 1'000.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 600.00 Rechnungsbetrag CHF 1'600.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.