3. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 15. März 2018 bedingt gewährte Strafvollzug für die Zusatzgeldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 450.00, wird widerrufen. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Der beschlagnahmte Gegenstand (Türkischer Führerausweis des Beschuldigten) wird gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 sowie den Auslagen von Fr. 264.00, gesamthaft Fr. 2'264.00 werden dem Beschuldigten zu drei Viertel mit Fr. 1'698.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.