ergänzende Ausführung vom 31. Oktober 2019 [act. 31 f.]), zumal der Beschuldigte den Tatvorwurf nicht anerkannte und alsdann noch behauptete, den türkischen Führerausweis regulär nach dem Bestehen der Fahrprüfung erhalten zu haben (act. 24 ff.). Hinzu kommt nach Einsicht in den Strafregisterauszug der Beizug dieser Strafurteile (act. 1 ff.) sowie Abklärungen bei der Wohngemeinde zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten (act. 16). Nach diesen Abklärungen wurde am 18. November 2019 der Strafbefehl erlassen (act. 36 ff.), wobei dieser aufgrund der Einsprache (act. 40-44) des Beschuldigten am 22. Oktober 2020 an das Bezirksgericht Lenzburg überwiesen wurde (act. 46).