4.2.4. Zu den Aufwendungen des Vorfahrens ergibt sich aus den Akten Folgendes: Der Beschuldigte wurde am 9. Oktober 2019 zu seiner Person und zur Sache befragt (act. 12 ff., act. 22 ff.). Dann musste der türkische Führerausweis durch die Kantonspolizei Aargau, Kriminaltechnik, auf seine Echtheit überprüft werden (vgl. Bericht vom 18. September 2019 [act. 29 f.], - 14 -