Die Staatsanwaltschaft verweist auf die Weisungen betreffend die Anklagegebühr der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau und stellt sich auf den Standpunkt, eine Anklagegebühr von Fr. 1'700.00 erscheine angemessen (Eingabe vom 29. März 2022). 4.2.3. Die Verfahrenskosten setzen sich gemäss Art. 422 Abs. 1 StPO aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall zusammen. Bund und Kantone regeln die Berechnung der Verfahrenskosten und legen die Gebühren fest (Art. 424 Abs. 1 StPO).