3.2.4.2. Hinsichtlich der Täterkomponente ist Folgendes auszuführen: Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Zweigstelle Flughafen, verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 13. November 2017 wegen Fälschung von Ausweisen und rechtswidriger Einreise zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu Fr. 30.00 (Probezeit 2 Jahre). Hinzu kommt die Verurteilung zu einer bedingten Zusatzgeldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 30.00 durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 15. März 2018 wegen Fälschung von Ausweisen (Probezeit 3 Jahre). Nicht zu hören ist der Beschuldigte, soweit er diese Verurteilungen beanstandet (Berufungsbegründung vom 22. November 2022, S. 4).