27a VZV) voraussetzt. Insgesamt wäre die Verkehrssicherheit und das Vertrauen in eine solche Bescheinigung in nicht unerheblichem Masse gefährdet worden, wenn dem -9- Beschuldigten aufgrund des gefälschten türkischen Führerausweises ein definitiver Führerausweis der Schweiz ausgestellt worden wäre.