O., N. 20 zu Art. 97 SVG), das Vertrauen geschützt, welches der Rechtsverkehr einem Ausweis/Kontrollschild des Strassenverkehrsamts als Beweismittel entgegenbringt (vgl. MARKUS BOOG, in: Basler Kommentar Strafrecht II, 4. Aufl. 2018, N. 1 zu Art. 253 StGB i.V.m. N. 5 zu Vor Art. 251 StGB). Die Gefährdung der Verkehrssicherheit wird hier durch den Umstand etwas relativiert, dass der Beschuldigte vor Erhalt des (i.c. definitiven [vgl. Art. 44a Abs. 2 VZV; SR 741.51]) Führerausweises noch eine Kontrollfahrt hätte absolvieren müssen (vgl. Art. 44 Abs. 1 VZV, Art. 150 Abs. 5 lit. e VZV i.V.m. der Länderliste des ASTRA betreffend Ausnahmen von der Kontrollfahrt).