Eventualiter sei er wegen versuchten Erschleichens von Ausweisen durch unrichtige Angaben zu einer bedingten Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen zu verurteilen, wobei auf einen Widerruf der bedingten Geldstrafe gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Zweigstelle Flughafen, vom 13. November 2017 und jenem der Staatsanwaltschaft Basel- Stadt vom 15. März 2018 zu verzichten sei. Ihm sei eine reduzierte Parteientschädigung auszurichten, die Verfahrenskosten seien dem Staat zum Teil aufzuerlegen und die Anklagegebühr der Staatsanwaltschaft sei nach Ermessen des Obergerichts zu reduzieren.