3.4. Am 10. März 2022 nahm der Beschuldigte zur Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft Stellung. Dazu äusserte sich die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 29. März 2022. 3.5. Mit Verfügung vom 10. Mai 2022 ordnete die Verfahrensleitung den Beizug des Audioprotokolls bei der Vorinstanz an und ersuchte die Kantonspolizei Aargau, Kriminaltechnik, um einen schriftlichen Bericht. 3.6. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Mai 2022 wurde der von der Kantonspolizei Aargau, Kriminaltechnik, vom 20. Mai 2022 erstattete Bericht den Parteien zur Stellungnahme unterbreitet.