1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 22. November 2019 Einsprache (act. 40-42). Die Staatsanwaltschaft überwies den zur Anklage erhobenen Strafbefehl am 22. Oktober 2020 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens (act. 46). 2. 2.1. Die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg fand am 27. August 2021 statt (act. 73 ff.). Mit gleichentags ausgefälltem Urteil erkannte dieser: "1. Der Beschuldigte ist schuldig des versuchten Missbrauchs von Ausweisen und Schildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. d SVG i.V.m. Art. 22 StGB.