Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Beschuldigten unter Widerruf der Geldstrafen von 5 Tagessätzen gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Zweigstelle Flughafen, vom 13. November 2017 und von 15 Tagessätzen gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 15. März 2018 zu einer unbedingten Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 10.00. Die Anklagegebühr von Fr. 1'700.00 wurde dem Beschuldigten auferlegt und der türkische Führerausweis wurde z.H. der Kantonspolizei Aargau eingezogen (vorinstanzliche Akten [act.] 36 ff.).