"Vorgehen: Der Beschuldigte reichte am 06.09.2019 beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau ein Gesuch ein, worin er um Umtausch seines türkischen Führerausweises in einen schweizerischen Führerausweis ersuchte. Die durchgeführte kriminaltechnische Ausweisprüfung der Kantonspolizei Aargau vom 18.09.2019 ergab, dass es sich bei dem eingereichten türkischen Führerausweis um eine Totalfälschung handelt. Der türkische Führerausweis wies unter anderem keine UV-Sicherheitsmerkmale auf und die Drucktechnik ist abweichend zu der vom Vergleichsmaterial."