- dem Privatkläger B. Schadenersatz in der Höhe von Fr. 47'017.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 30'000.00, insgesamt Fr. 77'017.00, zu bezahlen; - dem Privatkläger C. Schadenersatz in der Höhe von Fr. 217.70 sowie eine Genugtuung von Fr. 30'000.00, insgesamt Fr. 30'217.70, zu bezahlen; - 34 - - der Privatklägerin D. Schadenersatz in der Höhe von Fr. 498'482.55 sowie eine Genugtuung von Fr. 55'000.00, insgesamt Fr. 553'482.55, zu bezahlen; alles je zuzüglich 5 % Zins ab 5. Mai 2019.