In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie unter Berücksichtigung angemessener Honorarnoten in vergleichbaren Fällen – das Obergericht verfügt bei zahlreichen Berufungen pro Jahr über einen grossen Erfahrungswert – ergibt dies gesamthaft einen um 110.75 Stunden - 30 - reduzierten Aufwand von 22.9 Stunden. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 1'098.30 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 6'120.00 resultiert.