Der Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung insbesondere inklusive dem 17-seitigen Plädoyer von 31.9 Stunden ist um 27.9 Stunden auf 4 Stunden zu kürzen. Es erfolgten im Wesentlichen keine neuen Ausführungen, sondern es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer mit einer Zusammenfassung bzw. einer Rekapitulation der Indizien gehalten, teilweise wörtlich mit dem Plädoyer vor Vorinstanz übereinstimmend mit zusätzlicher Bezugnahme auf das umfangreiche Urteil der Vorinstanz von 122 Seiten.