angemessene 5 Stunden zu kürzen. Es wurde an der Verteidigungsstrategie weitgehend festgehalten, so dass grundsätzlich auf den Ausführungen vor Vorinstanz aufgebaut werden konnte. Einzig das Indiz der Suchabfrage beim «localsearch»-Anbieter in der Tatnacht (vgl. oben) wurde zusätzlich aufgenommen. Die Stellungnahme zur Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft sowie der Privatkläger konnte nur ad hoc erfolgen, weshalb dieser Aufwand bereits mit der Entschädigung für die Verhandlung abgegolten ist (vgl. unten).