Am Wohnort angekommen fügte er ihm sieben Schnitt- und Stichverletzungen zu, wobei drei Schnittverletzungen in den Kopf sowie vier Stichverletzungen in Brust, Oberarm und Oberschenkel gingen. Die planmässige und besonders brutale Ausführung der zugefügten Schnittund Stichverletzungen wird durch ausserordentliche Heimtücke und Kaltblütigkeit in der Tatumsetzung übertroffen. G. war mitten in der Nacht nichtsahnend auf dem Heimweg. An seinem Wohnort angekommen nutzte der Beschuldigte den Überraschungseffekt aus, hielt G. am linken Unterarm fest und stach ihm ohne Skrupel innerhalb weniger Augenblicke in Kopf, Brust und Oberarm, sodass sich dieser nicht einmal wehren konnte.